Wünschenswerte Wahlrechts-Änderungen für mehr Demokratie:
Die Stellschrauben beim Wahlrecht:
1) Alle 16 Monate, also zwei Mal zwischen zwei Wahlen muss eine Volksabstimmung abgehalten werden zur Arbeit der Kanzlerin. Wer (die Zahl wäre diskussionswürdig) weniger als 40 % Zustimmung aller Wahlberechtigten (!) einfährt, muss den Posten räumen. Ohne Möglichkeit einer Wiederwahl. (“Destruktives Misstrauensvotum durch das Volk.“)
Dies würde ein Ventil schaffen für alle, die mit der Politik nicht einverstanden sind. Nicht länger würden “Populisten” von Protest-Wahl-Entscheidungen profitieren und unnötigerweise Geld für Wahlkampfkostenerstattung etc. erhalten. Denkzettel-Wahlverhalten für die Bundesregierung bei Landtagswahlen wären passé.
2) Begrenzung der Bundestagssitze auf 598, indem Direktkandidatinnen und Listenkandidatinnen getrennt behandelt werden müssen. Dazu darf niemand als Direktkandidat antreten, der ein Parteiamt bekleidet und / oder auf einer Landesliste steht. Damit kann es formal keine Überhangmandate geben und demzufolge auch keine Ausgleichsmandate. Zudem hätten Einzelkandidatinnen eine reelle Chance. (11 der 111 zusätzlichen Abgeordneten im Bundestag gehören/gehörten der ungeliebten Partei rechts außen an. Wenn das kein Grund ist, meine Vorschläge ernst zu nehmen!
3) Die Wahlkampfkostenerstattung muss gerechter werden. Ein fester Betrag pro erhaltener Stimme. Egal, ob die Person oder Partei den Einzug in den Bundestag geschafft hat oder nicht. Dass sich Spaßkandidatinnen allein wegen der Wahlkampfkostenerstattung aufstellen lassen, wäre zwar eine mögliche Nebenwirkung, aber verschmerzbar. Immerhin steht vor einer Kandidatur als Einzelkandidatin das Sammeln von 200 Unterstützungs-Unterschriften.
4) Abschaffung der 5%-Hürde. Wer die rechnerische Anzahl von Stimmen für einen Sitz erzielt hat, ist gewählt.
5) Einführung einer negativen Wahl-Stimme (einer VETO-Stimme), mit welcher die Wählerschaft eine Partei von der Regierung ausschließen können soll.
Alternativ Verbot von Koalitionen und Ermöglichen von Minderheitsregierungen durch Ändeungen der Parlaments-Regeln.
Ächtung und Sanktionierung des Fraktionszwangs.
6) Man könnte darüber nachdenken, den Nichtwählerinnen virtuelle Sitze zuzuschreiben. Direktkandidatinnen mit weniger Stimmen als 100 Prozent minus Wahlbeteiligung in genau ihrem Wahlkreis sollten als nicht gewählt gelten. (In diesem Fall hätten ja die Nichtwählerinnen die Mehrheit gehabt.) Bei der Zweitstimme würde es deutlich schwieriger, wegen des Herunterbrechens jeweils auf die Bundesländer aufgrund der Landeslisten. Aber prinzipiell sollten auch hier die Stimmen der Nichtwählerinnen und die wegen Nichterreichens der Mindeststimmenzahl einzelner Kandidatinnen/Parteien weggefallenen Stimmen in Sitze umgerechnet und von den zu vergebenen Mandaten abgezogen werden.
Kurz: Die Nichtwählerinnen und die Gescheiterten sind durch “abgeschraubte Sitze” virtuell im Bundestag vertreten.
Diese Wünsche / Forderungen würden, realistisch, psychologisch betrachtet, von keinem Bundestag freiwillig beschlossen.
Um sie einzubringen und durchzusetzen, müssen massenhaft Menschen auf die Straßen gehen.
Vor allem müssen die Medien aufhören, “Hofberichterstattung” zu betreiben und stattdessen neuen Ideen breiten Raum geben.
Das gefühlt stündliche Veröffentlichen von Wahlumfragen mit 1.000 bis 2.500 Befragten und Interpretationsversuche dazu, ist in Wirklichkeit ein Zementieren des Status quo in der politischen Landschaft, während neue Ideen und aufstrebende Parteien konsequent ignoriert und totgeschwiegen werden.
Siehe auch meine andere Blogseite
Hier greife ich eine Idee auf, die in einem Leserbrief des Lesers Wolfgang Lenz aus Weinstadt in der Ausgabe vom 28.9.19 der Stuttgarter Zeitung veröffentlicht wurde:
Gegen die Aufblähung des Bundestags und Unregierbarkeit
Modifiziertes zweiphasiges Stichwahlsystem
“Ein erster Wahlgang würde dabei über die Sitzverteilung der Parlamentsopposition entscheiden sowie über die beiden zur Stichwahl zugelassenen Parteien. In einem zweiten Wahlgang würde dann der Souverän darüber abstimmen, wer das Land regieren soll. Die Regierungspartei würde dabei mit einer zuvor festgelegten Anzahl von Sitzen ausgestattet (zum Beispiel 305 von 600 Sitzen beziehungsweise 50 plus x Prozent der Sitze). Die Opposition müsste die restlichen 295 Sitze unter sich aufteilen. Bei diesem Wahlsystem dürften dann auch die Wähler entscheidend mitmischen, deren Partei im ersten Wahlgang an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Dann wäre der Wählerwille eindeutig.
Wolfgang L. aus W.”
Ergänzung:
Vielleicht könnte man die Mehrheit der Regierungspartei (50 % + X der Sitze) auch das X milde variieren, je nachdem, wie deutlich sie die Stichwahl gewonnen hätte. Und wie hoch die Wahlbeteiligung gewesen wäre.
Symbolbild: https://pixabay.com/en/regulation-screw-make-set-screws-261937/
https://pixabay.com/en/berlin-bundestag-reichstag-germany-1749721/
Interessanter Vergleich der Erst- und Zweitstimmen-Ergebnisse bei der Bundestagswahl 2017:
Ausgleichsmandate gibt es erst seit der Bundestagswahl 2013.
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