Demonstration am Sa., 26. Januar 2019 in Heilbronn:
https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Streitfall-Fahrverbote-Proteststimmung-waechst;art140897,4149264?fbclid=IwAR2TEzo3Sjl3IQ_YSjbCFI26nr6qjs00HkfnZShh1WhKhgfsIDm5bFxBAu8
” Einer, der sich seit Jahren mit Stickoxid-Belastungen in Städten beschäftigt, ist Dr. Denis Pöhler, Forschungsleiter am Institut für Umweltphysik der Uni Heidelberg….. Ein Grenzwert sei immer “eine politische Entscheidung”. Es gebe keinen großen Gefährdungsunterschied, ob man nun 39 oder 41 Mikrogramm Stickoxiden ausgesetzt sei, beides sei eine Gefährdung. Irgendwo müsse man aber eine Grenze ziehen…. ”
Mit Verlaub: Erstens kann man die Argumentation auch umdrehen:
“Wenn sich der Messwert von 39 Mikrogramm pro Kubikmeter auf 41 erhöht, dann ist das keinesfalls ein Drama.”
Zweitens ist bei den allermeisten schädlichen Stoffen selbst beim Doppelten Wert mit keiner nennenswerten Beeinträchtigung zu rechnen.
Ein Kölsch oder zwei Kölsch ist egal. (Ca. 0,14 statt 0,07 Promille).
Zehn Kölsch vertragen aber nicht mehr alle. So sieht es aus.
https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Streitfall-Fahrverbote-Proteststimmung-waechst;art140897,4149264
Boris Palmer zur Fahrverbots-Debatte, Gastbeitrag auf Welt.de v. 29.1.19
Sie glauben, ebenso wie ich, dass es keine großen Unterschiede gäbe. Mit dem Feldversuch könnte man es mit bescheidenen Aufwand exakt herauskriegen. Aber anscheinend sind die politischen Akteure nicht an Fakten interessiert. Ebenso haben die Richter beim Erlassen der Fahrverbote das Narrativ der DUH unverifiziert übernommen. Fahrlässig und zum Schaden von Treu und Glauben. Immerhin hat ein Dieselauto eine Laufleistungserwartung jenseits von 250.000 km. Hier einzugreifen, erfordert eine eindeutige Faktenlage, dass akute Gesundheitsgefahren drohen, die aber nicht gegeben ist. Also grundgesetzwidrig!
Original-Graphik des Umweltbundesamts: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/2_abb_trend-no2-jmw_2018-09-12.png
Kommentar hinterlassen