Klagerecht für abgelehnte Asylbewerber

Die Schweizer gestehen abgelehnten Asylbewerbern ein Klagerecht in zwei Instanzen zu, haben aber das vom Staat bezahlte Honorar der Anwälte dafür gedeckelt.

Nichts Neues auf WeLT.de im Leserbrief-Forum:

Vernunft wird wieder einmal zensiert.

“Nein.
Man kann Leuten, die illegal eingereist sind, nicht unsere Bürgerrechte schenken. Dass bestimmte Gruppen das Recht seither so irre interpretiert haben, war ein schlimmer Fehler.”

“Sie wissen schon, dass Ihr Vergleich nicht nur hinkt, sondern unzulässig ist.

1.: Wenn Sie nach England fahren, werden Sie als EU-Bürger wohl kaum illegal einreisen (Nein, trotz Brexit-Abstimmung ist GB noch immer in der EU).
2.: Wie kommen Sie darauf, dass abgelehnte Asylbewerber von unserem Staat betrogen worden sind und deshalb dagegen klagen dürfen müssen? Das ist doch ein Schlag ins Gesicht all der Mitarbeiter im Bundesamt für Migration, welche die Anträge sorgfältigst prüfen.
3.: In welcher Sache wollen Sie gegen einen Flüchtling klagen? Solche Klagen wären Zivilrecht: Maschendrahtzaun?
4.: Ich verstehe nicht ganz, was Sie unter ausnutzenden Sachbearbeitern verstehen. Aber selbstverständlich kann gegen solche Leute vorgegangen werden, wenn sie gegen Vorteile unberechtigte Anträge annehmen.

Alles in allem finde ich die Einlassungen von Thilo Sarrazin überaus vernünftig.”

 

Sarrazin: Kein Klagerecht für abgelehnte Asylbewerber

Sarrazin-Vorschlag Abgelehnten Asylbewerbern Klagerecht nehmen

 

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